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Die Sprachprüfung ist nicht
auf die Überprüfung von Standard-Phraseologie sondern von Umgangssprache
ausgerichtet. Der Grad der Sprachkompetenz wird anhand einer Skala von 1 bis 6
definiert, wobei die Stufe 1 Anfängerkenntnissen entspricht und die Stufe 6
einem weit fortgeschrittenen Niveau. Beschrieben wird die Sprachkompetenz für
die sechs Fertigkeiten Pronunciation, Structure, Vocabulary, Fluency,
Comprehension und Interaction. Für alle sechs Fertigkeiten muss zukünftig
mindestens die Stufe 4 der ICAO Skala beherrscht und in regelmäßigen Abständen
nachgewiesen werden. Diese Abstände hängen von dem erreichten Niveau des
Kandidaten ab:
Allgemein:
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Level 4: Wiederholung nach
3 Jahren
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Level 5: Wiederholung nach
6 Jahren
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Level 6: keine Wiederholung nötig
Für Piloten, deren Lizenzrechte auf die Ausübung von Flügen nach
Sichtflugbedingungen begrenzt sind, gelten andere Fristen:
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Level 4: Wiederholung nach
4 Jahren
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Level 5: Wiederholung nach
8 Jahren
Wenn der Sprachtest nicht bestanden wird, erhält der Pilot
keinen Sprachbefähigungsvermerk in seiner Lizenz. Damit sind seine Lizenzrechte
zwar nicht aufgehoben, aber eingeschränkt. Er kann keine Strecken mehr fliegen,
die die Ausübung des Flugfunks in englischer Sprache erforderlich machen.
Termine:
Mo.-So. 10 - 18 Uhr in Fürstenwalde / Eisenhüttenstadt / Neuhardenberg
(Berlin und Brandenburg)
Auswärts- und weitere Termine auf Anfrage
Kosten:
Prüfung: 85,00 €
Wiederholungsprüfung: 65,00 €
Weitere
Informationen
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